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BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWG § 90 S. 1; GKG § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 3 Kart 204/09
- BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08
Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar
Auszug aus BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11
Der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. April 2009 - EnVR 6/08, RdE 2010, 25 Rn. 54 - Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar …und vom 30. März 2011 - EnVR 51/10, juris, Rn. 2), d. h. hier in Bezug auf die Bestimmung des Ausgangsniveaus, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und den pauschalierten Investitionszuschlag. - BGH, 30.03.2011 - EnVR 51/10
Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Auslagen
Auszug aus BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11
Der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. April 2009 - EnVR 6/08, RdE 2010, 25 Rn. 54 - Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar und vom 30. März 2011 - EnVR 51/10, juris, Rn. 2), d. h. hier in Bezug auf die Bestimmung des Ausgangsniveaus, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und den pauschalierten Investitionszuschlag.