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   BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11   

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https://dejure.org/2012,18683
BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11 (https://dejure.org/2012,18683)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - EnVR 13/11 (https://dejure.org/2012,18683)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - EnVR 13/11 (https://dejure.org/2012,18683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 90 S. 1; GKG § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Bestimmung des Streitwerts eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.2009 - EnVR 6/08

    Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11
    Der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. April 2009 - EnVR 6/08, RdE 2010, 25 Rn. 54 - Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar und vom 30. März 2011 - EnVR 51/10, juris, Rn. 2), d. h. hier in Bezug auf die Bestimmung des Ausgangsniveaus, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und den pauschalierten Investitionszuschlag.
  • BGH, 30.03.2011 - EnVR 51/10

    Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Auslagen

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - EnVR 13/11
    Der Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GKG i. V. m. § 3 ZPO nach dem wirtschaftlichen Interesse der Betroffenen an einer Abänderung der angefochtenen Entscheidung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. April 2009 - EnVR 6/08, RdE 2010, 25 Rn. 54 - Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar und vom 30. März 2011 - EnVR 51/10, juris, Rn. 2), d. h. hier in Bezug auf die Bestimmung des Ausgangsniveaus, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor und den pauschalierten Investitionszuschlag.
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